Preisrechner Winterdienst Berlin
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Winterdienst Berlin Preise & mehr

Häufige Fragen unserer Kunden

Viele Fragen rund um den Winterdienst tauchen jedes Jahr aufs Neue auf – besonders, wenn Schnee und Eis plötzlich für Chaos sorgen. Damit Sie wissen, worauf es ankommt, haben wir die wichtigsten Themen für Sie zusammengefasst. Von Räumpflichten über Einsatzzeiten bis hin zu den Winterdienst Berlin Preise.

Wann muss in Berlin Schnee geräumt werden?

Laut dem Berliner Straßenreinigungsgesetz (§4 StrReinG Bln) muss der Winterdienst in Berlin unverzüglich nach Entstehung von Schnee oder Glätte durchgeführt werden.
Schnee ist nach Beendigung des Schneefalls sofort zu räumen – bei anhaltendem Schneefall muss der Räumdienst mehrmals in angemessenen Abständen erfolgen.
Tritt Schnee oder Glätte nach 20:00 Uhr auf, darf die Beseitigung bis 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr des Folgetages erfolgen.

Damit Sie Ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachkommen, übernimmt WSB – Winter Service Berlin alle erforderlichen Einsätze automatisch und rechtssicher, sobald Schnee oder Eis entsteht.

Wie viel kostet Winterdienst pro Stunde?

Die Kosten für den Winterdienst hängen immer von mehreren Faktoren ab – etwa von der Größe und Beschaffenheit der Fläche, der Lage, den gewünschten Einsatzzeiten und der Häufigkeit der Räumungen.
Deshalb lässt sich kein pauschaler Stundensatz nennen, denn jeder Standort stellt andere Anforderungen an Planung, Personal und Technik.
Wenn Sie sich einen Überblick über die Winterdienst Berlin Preise verschaffen möchten, beraten wir Sie gern offen und transparent und erstellen ein individuelles, faires Angebot, das genau zu Ihrem Objekt passt.

Ist Schneeräumen eine Ruhestörung?

Nein – Schneeräumen gilt in Berlin nicht als Ruhestörung, solange es innerhalb der gesetzlichen Räumzeiten erfolgt.
Der Winterdienst darf werktags ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr durchgeführt werden.
Da das Räumen der Verkehrssicherheit dient, ist es auch am frühen Morgen zulässig. Wichtig ist lediglich, unnötigen Lärm zu vermeiden und Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

Ab wann darf man morgens Schnee räumen?

In Berlin gibt es grundsätzlich keine Feste Zeiten ab wann man den Schnee räumt. Der Winter Service Berlin ist 24h in Bereitschaft und beginnt sobald der Schnee liegen bleibt.
Dies richtet sich nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz.
Der Winterdienst darf also auch in den frühen Morgenstunden beginnen, wenn es nötig ist – etwa bei starkem Schneefall oder Glätte.

Wie oft muss man Schnee auf dem Gehweg räumen?

In Berlin muss Schnee so oft wie nötig geräumt werden, damit Gehwege jederzeit sicher begehbar bleiben.
Das bedeutet: Bei anhaltendem Schneefall ist mehrmaliges Räumen am Tag erforderlich, in ruhigeren Phasen genügt es, den Schnee nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen und anschließend zu streuen.
Wichtig ist, dass sich keine Glätte oder neue Schneeschicht bildet. Wenn Sie uns - einen professionellen Winterdienst in Berlin - beauftragen, sorgen wir automatisch dafür, dass Einsätze regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf wiederholt werden.

Ist Streusalz in Berlin erlaubt?

In Berlin ist der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten außer mit schriftlichen Genehmigung.
Laut Berliner Straßenreinigungsgesetz darf Salz nur in Ausnahmesituationen verwendet werden – etwa bei Eisregen, steilen Wegen oder Treppen, wenn andere Mittel nicht wirken.
Erlaubt sind dagegen abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat.
Professionelle Anbieter - Wie WSB Winter Service Berlin - für Winterdienste setzen ausschließlich zugelassene Materialien ein und sorgen damit für Sicherheit, ohne die Umwelt zu belasten.

Bis wann müssen Gehwege von Schnee befreit sein?

Gehwege müssen in Berlin spätestens von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr werktags und von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen von Schnee und Eis befreit sein.
Fällt Schnee im Laufe des Tages, ist der Winterdienst unverzüglich nach dem Schneefall erneut durchzuführen.

Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Witterungseinflüsse nicht vollständig plan oder kontrollierbar sind. Ein Naturereignis wie fortdauernder Schneefall lässt sich nicht exakt in feste zeitliche Vorgaben eines Reinigungsgesetzes pressen. Theoretisch kann es auch über 24 Stunden hinweg ununterbrochen schneien. In solchen Fällen wird nicht eine durchgehend schnee- und eisfreie Fläche verlangt, sondern ein zumutbarer und erkennbarer Räum- und Streueinsatz, der der aktuellen Wetterlage angepasst ist.

Ist man verpflichtet, Schnee zu schippen?

Ja, in Berlin besteht eine gesetzliche Räum- und Streupflicht.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen dafür verantwortlich, dass Gehwege vor ihren Gebäuden frei von Schnee und Eis sind.